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Mietkauf

Ein Mietkaufvertrag ist grundsätzlich inhaltlich wie ein Leasingvertrag ausgestaltet (insbesondere also auch in Bezug auf die Haftung bei Sachmängeln sowie hinsichtlich der Gefahrtragung bei Verlust oder Beschädigung der Sache) – sieht aber im Gegensatz zu den Leasingverträgen einen automatischen und uneingeschränkten Eigentumsübergang des Mietkaufobjektes am Ende der Vertragslaufzeit (mit Zahlung der letzten Rate) auf den Mietkäufer vor.

Bei der Mietkauf-Finanzierung zahlt der Unternehmer die Mehrwertsteuer auf alle Mietkaufraten vorab an den Finanzierer und bekommt von diesem eine Mietkauf Rechnung. Der Ratenplan sieht reine Nettoraten vor.

Die Bilanzierung erfolgt beim Kunden.

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