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Leasinglexikon Welche Leasingverträge gibt es?

Welche Leasingverträge gibt es?

Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Leasingverträge. Zum Beispiel:

  • Restwertverträge:
    Der Restwertvertrag ist der gebräuchliste Leasingvertrag und kann damit als „Standard-Leasingvertrag“ bezeichnet werden.
  • Teilamortisationsverträge (TA):
    Der Leasingnehmer erhält nach Ablauf der Vertragslaufzeit ein Andienungsrecht, so hat er die Chance das Leasing-Objekt zu kaufen. Linearer oder degressiver Ratenverlauf, Sommer / Winterraten möglich, Kilometer-Vertrag (im weiteren Sinne)
    Bei TA-Verträgen sind die Leasingraten niedriger, da sie nur einen Teil der Kosten für das Leasinggut decken. Am Ende der Laufzeit steht also noch ein Restwert in den Büchern der Leasinggesellschaft. Im Anschluss an die Laufzeit gibt es zwei typische Möglichkeiten der Verwertung: Entweder dient die Leasinggesellschaft dem Leasingnehmer das Objekt zum kalkulierten Restwert an, oder sie verwertet das Objekt an einen Dritten.
  • Flex-Lease-Vertrag:
    kündbarer Leasingvertrag zu festgelegten Kündigungszeitpunkten. Vorsicht: Die Kunden vergessen häufig, den Vertrag rechtzeitig zu kündigen und zahlen dann mehr als notwendig.
  • Vollamortisationsverträge:
    Leasing – VA, vollamortisiert, linearer oder degressiver Ratenverlauf, Sommer/Winterraten möglich, Flex-Lease Vertrag (Kombination aus TA und VA Vertrag mit Kündigungsmöglichkeiten innerhalb der Laufzeit.
    Der Leasingnehmer trägt über die Vertragslaufzeit (Grundmietzeit) alle Kosten für Anschaffung und Refinanzierung, Service sowie einen Gewinnanteil des Leasinggebers. Mit Ende der Ratenzahlung ist das Leasingobjekt also vollständig bezahlt.
  • Kilometerverträge:
    Der Kilometervertrag sieht eine vorgeschriebene Laufleistung innerhalb eines festgelegten Zeitraumes vor. Wird von der Laufleistung abgewichen, so sind Mehr-/oder Minderkilometer am Laufzeitende zu entgelten. Kilometerverträge werden in der Regel, unabhängig von Lease Perfect, von Fahrzeugherstellern angeboten.
  • Laufzeit-Optionsverträge:
    Kündbarer Vertrag
    Bei dieser Vertragsvariante kann der Leasingnehmer zu vertraglich fest vereinbarten Zeitpunkten kündigen, sobald 40 Prozent der „betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer“ abgelaufen sind. Wenn Sie sich eine Verlängerungs- beziehungsweise Kaufoptionen offen halten möchten - ist dieser Vertragstyp die beste Alternative für Sie.

Ihre Optionen sind vielfältig – lassen Sie sich von der Leasingagentur Lease Perfect beraten und wählen Sie die für Ihr Unternehmen und für Ihr Investitionsvorhaben günstigste Leasing- oder Mietkauf-Finanzierungsform.

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