Leasing für Städte und Gemeinden
Auch Städte und Gemeinden können Leasing als Finanzierungsform für sich nutzen. Enger finanzieller Spielraum, wenig liquide Mittel, knappe Haushalte und Finanznot: So sind die Haushalte der bundesdeutschen Städte und Gemeinden derzeit gekennzeichnet. Mit Hilfe von Kommunal-Leasing lassen sich unter Umständen dennoch Investitionen tätigen. Dabei wird die Kommune zum Leasingnehmer.
Vorteile des Kommunal-Leasing:
- Entlastung des öffentlichen Haushalts, da keine Mittel gebunden werden
- Zurechnung zum Verwaltungshaushalt, nicht zum Vermögenshaushalt
- notwendige Investitionen lassen sich daher trotz knapper Finanzmittel tätigen
- Kreditlinien bei den Banken müssen nicht in Anspruch genommen werden
- Investitionskosten werden auf die Leasinglaufzeit verteilt und sind nicht auf einmal fällig
- Leasing-Raten sind steuerlich absetzbar
- Die Umsatzsteuer fällt nur für die jeweiligen Leasingraten an, nicht für den gesamten Investitionswert der Anschaffung
- die monatlich anfallenden Leasingraten können so verhandelt werden, dass sie in den Haushalt passen
- Finanzierung mit Lease Perfect: Schnelle Entscheidungen, zügige Abwicklung
Für das Kommunal-Leasing eignen sich alle mobilen Investitionsobjekte, wie Müllwagen, Feuerfahrzeuge, Polizeiautos, Räumfahrzeuge, Reinigungsfahrzeuge, Kehrmaschinen, Busse, Straßenbahnen, Medizintechnik, Sicherheitstechnik, Freizeitanlagen, Spielplatzausstattungen.
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