Der Leasingnehmer ist der Nutzer des Leasingobjekts. Er zahlt während der Laufzeit des Leasingvertrags regelmäßig Leasingraten für die Nutzung des Objekts an den Leasinggeber (der Leasinggesellschaft). Nach Ende der Leasingzeit hat der Leasingnehmer je nach Vertragsart unterschiedliche Optionen, wie z. B. das Objekt zurückzugeben, den Vertrag zu verlängern oder das Objekt zu einem Restwert zu kaufen.
Leasing eignet sich besonders für Unternehmen, die bestimmte Güter nutzen möchten, ohne sie direkt kaufen zu müssen.
Leasingnehmer können natürliche und juristische Personen sein, z.B. Ihre Firma. Dem Leasingnehmer werden vom Leasinggeber (Leasinggesellschaft) im Rahmen eines Leasingvertrages die Nutzungsrechte an dem Leasingobjekt eingeräumt. Die Nutzung ist zeitlich begrenzt auf die Leasingdauer und muss bezahlt werden (-> Leasingrate).
Sie haben Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
02362 / 99 32 600