Leasingnehmer können natürliche und juristische Personen sein, z.B. Ihre Firma. Dem Leasingnehmer werden vom Leasinggeber (Leasinggesellschaft) im Rahmen eines Leasingvertrages die Nutzungsrechte an dem Leasingobjekt eingeräumt. Die Nutzung ist zeitlich begrenzt auf die Leasingdauer und muss bezahlt werden (-> Leasingrate).
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